

Qualifizierte Kindertagespflege
Auf Grund der pädagogischen Studiums und der Tatsache, dass wir zu zweit arbeiten, dürfen wir in unserer MaJa Gruppe 8 bis 10 Kindern Kinder gleichzeitig
im Alter von 0 bis 3 Jahren betreuen.
Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform, die im achten Sozialgesetzbuch geregelt ist. Sie ist gleichzusetzen mit dem Kindergarten
oder der Kinderkrippe und wird im niedersachsichen Kita-Gesetz ausgeführt.
Eine Kindertagespflegeperson muss eine Qualifizierung vorweisen, um vom örtlichen Jugendamt die Tagespflegeerlaubnis zu erhalten.
Eine Überprüfung der Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt ist jederzeit möglich, spätestens jedoch nach 5 Jahren notwendig.
Die minimalen Voraussetzungen einer Qualifizierung umfassen:
-168 Unterrichtseinheiten
-Hospitation
-Hygienebelehrung
-Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs, der alle 2 Jahre aufgefrischt wird
-eine jährliche Überprüfung der Räumlichkeiten und des familiären Umkreises durch das Jugendamt
-polizeiliches Führungszeugnis
-ärztliches Gutachten
- jährlich mindestens 25 Fortbildungsstunden im pädagogischen Bereich