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Qualifizierte Kindertagespflege

Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder gleichzeitig.

Da wir zu zweit arbeiten, dürfen wir in unserer familiären Großtagespflege 8 Kinder gleichzeitig im Alter von 0 bis 3 Jahren betreuen.

Die Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform, gleichzusetzen mit dem Kindergarten oder der Kinderkrippe.

Eine Kindertagespflegeperson muss eine Qualifizierung vorweisen, um vom örtlichen Jugendamt die Tagespflegeerlaubnis zu erhalten.

Eine Überprüfung der Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt ist jederzeit möglich, spätestens jedoch nach 5 Jahren notwendig.

Die Qualifizierung umfasst

-168 Unterrichtseinheiten

-Hospitation

-Hygienebelehrung

-Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs, der alle 2 Jahre aufgefrischt wird

 -eine jährliche Überprüfung der Räumlichkeiten und des familiären Umkreises durch das Jugendamt

-polizeiliches Führungszeugnis

-ärztliches Gutachten

- jährlich mindestens 25 Fortbildungsstunden im pädagogischen Bereich


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