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Bildungsauftrag

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag für die Kindertagespflege wird geregelt im Niedersächsichen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

Ziele:

Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder

gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder

Entwicklung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen, selbstbestimmten Persönlichkeiten

Der Bildungsauftrag beinhaltet

  • jedes Kind in seiner Persönlichkeit und Identität zu stärken

  • jedes Kind in der Entwicklung seiner Kommunikations- und Interaktionskompetenz sowie seiner sprachlichen Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags zu unterstützen

  • jedes Kind in sozial verantwortliches Handeln einzuführen

  • jedem Kind die Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten von Menschen und Vielfalt der Gesellschaft zu ermöglichen und es dabei zum kritischen Denken anzuregen

  • jedem Kind Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung  unterstützen

  • die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Fantasie des Kindes anzuregen

  • den natürlichen Wissensdrang des Kindes und seine Freude am Lernen zu stärken

  • jedem Kind die Gleichberechtigung der Geschlechter zu vermitteln

  • jedes Kind mit gesundheitsbewussten Verhaltensweisen vertraut zu machen

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